Ganzheitliche Betreuung nach § 16 k SGB II
Die Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II richtet sich an Sie – wenn Sie sich Unterstützung wünschen, um neue Perspektiven zu entwickeln und Ihren eigenen Weg in Richtung Arbeit und Stabilität zu finden.
Manchmal stehen im Leben private Sorgen, familiäre Belastungen, gesundheitliche Themen oder andere Herausforderungen im Weg, die es einem schwer machen oder zu viel Energie kosten, um beruflich voranzukommen. Genau hier setzen wir an: Wir begleiten Sie individuell, wertschätzend und auf Augenhöhe. Gemeinsam schauen wir auf Ihre aktuelle Situation, Ihre Stärken und Ihre Ziele.
In unserer Betreuung stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie dabei, Schritt für Schritt mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Alltag zu gewinnen, Hindernisse zu überwinden und neue Möglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu entdecken.
Unsere Unterstützung umfasst unter anderem
Alltagsbegleitung
Wir helfen Ihnen bei der Strukturierung Ihres Tages und unterstützen Sie bei Behördengängen sowie dem Schriftverkehr mit Ämtern
Familie & Gesundheit
Wir unterstützen Sie bei familiären und gesundheitlichen Herausforderungen, wie beispielsweise bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen und Fragen zur Gesundheit und Pflege
Krisenbewältigung
Ob Schuldenprävention, Konflikte im persönlichen Umfeld oder emotionale Belastungen – wir hören Ihnen zu und finden praktische Lösungen. Gemeinsam finden wir einen Weg, um Ihre akute und belastende Lebenssituation zu bewältigen.
Berufliche Orientierung
Wir bereiten Sie schrittweise auf den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt vor, ohne dabei Ihre persönlichen Grenzen zu überschreiten und ohne sofortigen Vermittlungsdruck. Gemeinsam schauen wir nach beruflichen Perspektiven und Zielen.
Digitale Kompetenz
Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung der zunehmenden Digitalisierung und bauen Ihre digitale Kompetenz aus
Ihr Weg zu uns
Die Teilnahme an der Maßnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie benötigen lediglich einen entsprechenden Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder eine Zuweisung, die Sie direkt von Ihrem Jobcenter erhalten.